Praxis für Entwicklungspädiatrie
Dr. med. Stefano Alessandro Vismara

Entwicklungspädiatrische Abklärungen und Beratungen für Kinder und Jugendliche in Zürich-Seefeld.

Neue Zuweisungen werden angenommen.
Abklärungen in Deutsch, Italienisch und Englisch.

Angebot

In der Praxis werden Kinder und Jugendliche mit entwicklungspädiatrischen Fragestellungen abgeklärt. Die Beurteilung erfolgt medizinisch, entwicklungsorientiert und unter Einbezug der familiären, schulischen und therapeutischen Situation.

  • Entwicklung allgemein
  • Kognition und Lernen
  • Sprache
  • Motorik und Koordination
  • Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Verhalten und sozial-emotionale Entwicklung
  • Schlaf und Regulation
  • Beratung der Eltern

Ziel der Abklärung ist eine medizinische Beurteilung der Entwicklung mit konkreten Empfehlungen für Familie, behandelnde Kinderärztin oder behandelnden Kinderarzt, Schule und Therapien.

Ablauf und Zuweisung

Die Abklärung erfolgt in der Regel auf Zuweisung durch die behandelnde Kinderärztin oder den behandelnden Kinderarzt.

Je nach Fragestellung umfasst die Abklärung:

  • Sichtung vorhandener Vorberichte
  • Anamnese mit den Eltern oder Bezugspersonen
  • entwicklungspädiatrische Untersuchung
  • testpsychologische Verfahren, falls indiziert
  • medizinische Beurteilung
  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
  • schriftlicher Bericht an die zuweisende Ärztin oder den zuweisenden Arzt

Vorberichte, Schulberichte, Therapieberichte und relevante Fragebogen können für die Beurteilung hilfreich sein.

Psychosomatik

Als Träger des interdisziplinären Schwerpunkts in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin SAPPM werden Fragestellungen an der Schnittstelle von Körper und Psyche als eigenständiges Angebot beurteilt. Die psychosomatische Medizin betrachtet den Menschen als Ganzes und berücksichtigt körperliche, seelische und soziale Einflüsse gemeinsam. Körperliche Beschwerden ohne ausreichende organische Erklärung sind dabei nicht eingebildet, sondern ernst zu nehmen.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen können sich Belastung und Anspannung körperlich äussern – etwa als wiederkehrende Kopf- oder Bauchschmerzen, Erschöpfung oder innere Unruhe. Die Beurteilung bezieht das familiäre, schulische und entwicklungsbezogene Umfeld ein und ergänzt bei Bedarf die entwicklungspädiatrische Abklärung.

Über mich

Dr. med. Stefano Alessandro Vismara Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin FMH
Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie
Interdisziplinärer Schwerpunkt in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin SAPPM

Dr. med. Stefano Alessandro Vismara ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin FMH mit Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie sowie psychosomatischer und psychosozialer Medizin. Seine pädiatrische Weiterbildung absolvierte er in der Schweiz, unter anderem am Pädiatrischen Institut der italienischen Schweiz, am Kantonsspital Winterthur und am Kinderspital Zürich.

Die Weiterbildung zum Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie erfolgte am Zentrum für Kinder mit Sinnes- und Körperbeeinträchtigung in Solothurn sowie am Kinderspital Zürich. Ergänzend absolvierte er den CAS in Entwicklungspädiatrie der Universität Zürich und des Kinderspitals Zürich. Die Weiterbildung in psychosomatischer Medizin absolvierte er unter der Leitung von Prof. Wolf Langewitz.

Zudem ist er als MSIT-Behandler (multiprofessionelle strukturierte Individualtherapie) für Adipositas durch die AKJ (Adipositas im Kindes- und Jugendalter) zertifiziert.

Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der medizinischen Beurteilung von Entwicklungsfragen, Lern- und Aufmerksamkeitsproblemen, sprachlicher und motorischer Entwicklung, Regulations- und Schlafproblemen sowie psychosomatischen Fragestellungen im Kindes- und Jugendalter.

Kontakt

Adresse

Praxis für Entwicklungspädiatrie
Dr. med. Stefano Alessandro Vismara
Dufourstrasse 187, 1. OG
8008 Zürich

Kontaktdaten

E-Mail
stefano.vismara@hin.ch
Termine
nach Vereinbarung

Bitte senden Sie medizinische Unterlagen nur nach vorgängiger Absprache und über einen geeigneten sicheren Kommunikationsweg.

Die Abklärungen erfolgen auf Zuweisung durch die behandelnde Kinderärztin oder den behandelnden Kinderarzt. Die Abrechnung erfolgt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung / Krankenkasse, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.